Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Was Wasserversorger ab 2027 noch beschaffen und nutzen dürfen
Schnellzugriff
Die europäischen Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser sind ab 31.12.2026 einzuhalten.
Mit dem Übergang von den nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen hin zu einem europaweit harmonisierten System aus Positivlisten, Zertifizierung, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung verändert sich nicht nur die Bewertung einzelner Werkstoffe, sondern das regulatorische Umfeld für die gesamte Wasserwirtschaft und in ganz Europa.
Betroffen sind Wasserversorger, Hersteller, Planer, Installateure, Tiefbauer, Zertifizierungsstellen, Aufsichtsbehörden und Verbraucher gleichermaßen.
Unter bestimmten Umständen gelten nationale BWGL noch bis längstens 2032, dennoch muss sichergestellt sein, dass die Materialien und Produkte trinkwassergeeignet sind.
Die Veranstaltung beleuchtet die komplexen europäischen Regelungen und gibt eine Orientierung, da sich eine Vielzahl an Fragen unter anderem zu Rechtssicherheit, Beschaffung, Materialauswahl ergeben.
Hier finden Sie in Kürze das Veranstaltungsprogramm.
Preise
| DVGW-Mitgliedsunternehmen | 975,- €* |
| Regulär | 1.330,- €* |
| Behörden | 350,- €* |
*zzgl. USt.
Gerne prüfen wir Ihre Anfrage zum Behördenpreis. Folgende Voraussetzungen zum Behördenpreis müssen erfüllt sein: Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates oder der öffentlichen Verwaltung, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt.
Bitte beachten Sie:
Wenn die Hauptaufgabe der Firma/Gesellschaft einen wirtschaftlichen Erfolg verfolgt und Dienstleistungen auf dem Markt anbietet, ist dies keine Behörde und erfüllt somit nicht die Voraussetzungen zum Behördenpreis.
Zur Onlineteilnahme benötigen Sie folgende technische Ausstattung: