Rechtssichere und pragmatische Umsetzung in der Energie- und Wasserwirtschaft
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Mit dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung, bekannt als KRITIS DachG, wird erstmals bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur gehören. Der Entwurf enthält bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz dieser Infrastrukturen sowie eine Meldepflicht für Vorfälle.
Es umfasst insbesondere auch die Sektoren Energie, Trinkwasser, Abwasser und Öffentliche Verwaltung und ergänzt die bestehenden Regelungen zur IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Es berücksichtigt alle denkbaren Risiken, von Naturkatastrophen über menschliches Versagen bis hin zu Sabotageakten.
Obwohl die CER-Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht hätte umgewandelt werden müssen, verzögerte sich die Umsetzung des "KRITIS-Dachgesetzes" durch das Koalitions-Aus. Dennoch wird auch eine neue Regierung das Thema, auch im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitslage, schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung nehmen.
Mit einem Klick auf den Tag wird Ihnen das detaillierte Programm angezeigt.
Das Programm als PDF zum Ausdrucken und Speichern finden Sie unten auf der Webseite unter "Programm drucken".
9:00 – 9:10 Uhr
Begrüßung und Einführung
Christine Eismann
Referentin Sektor Energie, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
9:10 – 09:30
Kritische Infrastrukturen in Zeiten komplexer Bedrohungen: Wie steht es um die physische Sicherheit in der Energie- und Wasserindustrie?
Dr. Hans-Walter Borries
Direktor, FIRMITAS Institut für Wirtschafts- und Sicherheitsstudien
09:30 – 10:00
Perspektiven und Handlungserfordernisse für eine erfolgreiche Umsetzung des KRITIS-DachG aus Sicht des BBK
Dr. Ina Wienand
Dozentin/ Referentin Sektor Wasser & Ernährung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
10:00 – 10:30
Die Abgrenzung des KRITIS-DachG von NIS 2.0
Holger Berens
Vorstandsvorsitzender BSKI & Managing Partner Concepture GmbH, Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen
10:30 – 11:00
Kaffepause
11:00 – 11:30
KRITIS-DachG: Die neuen Anforderungen an Energie- und Wasserbetreiber
Markus Heinrich
Rechtsanwalt, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte
11:30 – 12:00
KRITIS-DachG: Von Bußgeldern bis zur privaten Haftung
Dr. Paul Vogel
Rechtsanwalt, Noerr Partner GmbB
12:00 – 12:30
Krisenfall und Leistungssicherheit: Learnings aus der Flutkatastrophe
Markus Becker
Geschäftsführer, Ingeneurbüro Becker
12:30 – 13:30
Mittagspause
13:30 – 14:00
KRITISche Masse H2O - Sicherheit bei den Berliner Wasserbetrieben
Jean Kolarow
Chief Security Officer, Berliner Wasserbetriebe
14:00 – 14:30
Kritische Infrastruktur physisch zuverlässig schützen
Timo Lösch
Stellvertretender Marketingleiter, TELENOT ELECTRONIC GmbH
14:30 – 15:00
Kaffeepause
15:00 – 15:30
Die Relevanz eines autarken Kommunikationsnetzes für kritische Infrastrukturen in der Wasser- und Energiewirtschaft
Dr. Frederik Giessing
Geschäftsführer, 450connect
15:30 – 16:00
Ein Blick in die Forschung: Digitale Zwillinge für die intelligente kritische Infrastruktur von morgen
Frank Schnicke
Department Head »Digital Twin Engineering«, Fraunhofer IESE
Stand: 18.03.2025
Sonderpreis für DVGW-Mitgliedsunternehmen | 950,- €* |
Regulärer Preis | 1.300,- €* |
Behördenpreis | auf Anfrage |
*zzgl. USt.
Gerne prüfen wir Ihre Anfrage zum Behördenpreis. Folgende Voraussetzungen zum Behördenpreis müssen erfüllt sein: Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates oder der öffentlichen Verwaltung, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt.
Bitte beachten Sie:
Wenn die Hauptaufgabe der Firma/Gesellschaft einen wirtschaftlichen Erfolg verfolgt und Dienstleistungen auf dem Markt anbietet, ist dies keine Behörde und erfüllt somit nicht die Voraussetzungen zum Behördenpreis.
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