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PFAS im Trinkwasser: Herausforderungen für Versorger und Regulierung

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Datum der Veröffentlichung: 05.06.2026

 

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind künstlich hergestellte Stoffe, die ihrer Stabilität wegen in vielen Industrien eingesetzt werden. Geraten sie jedoch in die Umwelt und ins Trinkwasser, können gesundheitsschädlich sein, wobei die Risiken stark substanzabhängig sind und Wasserversorger müssen sie aufwändig entfernen. Hier erfahren Sie alles über Risiken, Grenzwerte und gesetzliche Regelungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • PFAS (sogenannte „Ewigkeitschemikalien“) kommen in vielen Branchen zum Einsatz. werden in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut und gelten daher als hoch persistent.
  • Die Risiken sind nicht gut einschätzbar, da es rund 10.000 PFAS gibt. Für einige gut untersuchte PFAS (z. B. PFOA, PFOS) gibt es Hinweise auf immunologische und hormonelle Effekte sowie potenziell krebserregende Eigenschaften.
  • Die Trinkwasserverordnung schreibt seit Januar 2026 bestimmte Grenzwerte für eine Reihe der PFAS vor; zu Beginn des Jahres 2028 werden neue Grenzwerte hinzukommen.
  • Trinkwasserversorger:innen müssen mit geeigneten Filtern dafür sorgen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden. Ein Gerichtsurteil zeigt nun aber, dass Verursacher der PFAS-Verseuchung auf Schadenersatz verklagt werden können.

Risiken von PFAS im Trinkwasser

Es ist die Unzerstörbarkeit, die die PFAS so gefährlich macht: Da sie in der Natur nicht zersetzt werden, reichern sie sich immer weiter an, vor allem in eiweißreichem Gewebe wie dem der Menschen. Und sie wirken toxisch: „Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass sie krebserzeugend sind. Sie beeinflussen den Hormonhaushalt des Menschen und schwächen das Immunsystem“, erklärt Dr. Michael Reinhard vom nachhaltigen Planungs-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen Arcadis.

 

Info:

Manche der PFAS werden verboten, doch es gibt andere, für die (noch) keine schädlichen Auswirkungen bekannt sind und die ersatzweise in der Industrie Verwendung finden.

 

Welche Grenzwerte gelten für PFAS im Trinkwasser?

„Die Trinkwasserverordnung sieht nun erstmals einen Grenzwert von 100 ng/L für die „Summe PFAS-20“ vor, welcher ab Anfang 2026 einzuhalten ist“, informiert das Umweltbundesamt. Das bedeutet, dass nicht mehr als 100 Nanogramm pro Liter von 20 bestimmten PFAS enthalten sein dürfen.

Dem Inkrafttreten dieser Regelung war vorausgegangen, dass die Wasserversorger selbst bis zum November 2025 eine Bewertung ihres Einzugsgebiets durchführen mussten. Ursula Karges vom IWW Zentrum Wasser erklärt: „Im Sinne des Multi-Barrieren-Prinzips ist der Schutz der Ressource der erste Schritt auf dem Weg zu einwandfreiem Trinkwasser. Also: Was ist in meinem Einzugsgebiet los und was muss getan werden, um eine Kontamination meiner Ressource zu verhindern.

 

Info:

PFAS wird zwar inzwischen in vielen Regionen Deutschlands im Trinkwasser nachgewiesen, allerdings in Konzentrationen unterhalb des Grenzwerts. Die Trinkwasserversorgung ist nicht gefährdet.

 

Wie kann man PFAS aus dem Trinkwasser entfernen?

Die Entfernung von PFAS aus Trinkwasser ist möglich, aber sehr aufwändig: Sie gelingt durch die Verwendung extrem feiner Filter. Es gibt aber Nachteile, wie Thomas Meyer erklärt, Geschäftsführer bei Avacon Wasser: „Zum einen ist so ein Verfahren sehr teuer und zum anderen holen wir beim Filtern auch viele Stoffe heraus, die im Trinkwasser sein sollen – Mineralien beispielsweise.“ Insbesondere bei Membranverfahren kann es zur Entfernung von Mineralstoffen kommen. Diese müssten dem Wasser nach der Reinigung wieder zugesetzt werden.

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Neue Entwicklungen im Wasserrecht und ein wegweisendes Gerichtsurteil

Wasserversorger:innen sollten sich schon darauf vorbereiten, dass zum Januar 2028 die nächste Verschärfung der Grenzwerte fällig wird: Für

  • Perfluoroktansäure (PFOA),
  • Perfluornonansäure (PFNA),
  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und
  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

gilt ab 2028 ein Grenzwert von 20 Nanogramm pro Liter. Unternehmen in der Wasserversorgung müssen daher gegebenenfalls aufrüsten, um den Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.

Doch es gibt auch einen Silberstreif am Horizont: Bislang hatten vor allem die Wasserversorger die Mehrkosten durch die Verseuchung mit PFAS zu tragen. Das könnte sich nun aber ändern, wie ein Gerichtsurteil des Landesgerichts Baden-Baden zeigt: Im Landkreis Rastatt hatte ein Komposthändler PFAS-haltige Papierschlämme als Kompost auf die Böden ausgebracht und so 127 Quadratkilometer kontaminiert.

Die Rastatter Stadtwerke, denen sehr hohe Kosten für die geeigneten Filter und Umbauten zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität entstanden waren, hatten den Händler auf 6,5 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Sechseinhalb Jahre später entschied das Gericht, dass der Verursacher des Schadens grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist. Das Gericht hat in erster Instanz die grundsätzliche Schadenersatzpflicht festgestellt; das Verfahren ist jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Ein Paukenschlag, auch wenn das Urteil (Stand Mai 2026) noch aussteht.

Kontroverse Diskussionen rund um PFAS-Verbote

PFAS werden in Deutschland seit den 1960er-Jahren in verschiedenen Industriezweigen genutzt – etwa in der Textilindustrie bei der Herstellung wasserabweisender Stoffe, für Teflon-beschichtete Küchenutensilien sowie für medizinische Geräte und Produkte. „Bis vor ein paar Jahren verwendeten Flugzeugfeuerwehren standardmäßig PFAS-haltige Löschschäume, um Kerosinbrände zu löschen“, wie Umweltchemikerin Dr. Hanna Joerss erklärt.

Seit mehr als einem halben Jahrhundert reichern sich die stabilen und oft toxischen Stoffe also in der Umwelt an. Wie nun vorzugehen ist, daran scheiden sich die Geister:

  • PFAS-Experte Prof. Dr. Martin Scheringer plädiert für Vermeidung statt für immer bessere Methoden zur Entfernung der Chemikalien aus Böden und Wasser, denn „aus der Umwelt lassen sich PFAS in den allermeisten Fällen nicht mehr entfernen.“
  • Jörg Mayer, Geschäftsführer des Industrieverbands Spectaris, wünscht sich hingegen eine differenzierte Betrachtung der Chemikalien: „Die aktuelle Diskussion wird der technologischen Realität vieler Anwendungen nicht gerecht. In unseren Branchen geht es nicht um breit streuende Anwendungen, sondern um hochkontrollierte industrielle Prozesse mit unkritischen Stoffen.“
  • Dr. Ferdinand Somorowsky vom Fraunhofer ISC wiederum begrüßt die strengeren Gesetze und Grenzwerte: „Viele Firmen würden sich nicht bewegen, wenn es diesen politischen Druck nicht gäbe. Da er jetzt aber da ist, ist das auf jeden Fall eine Triebkraft für Entwicklungen.“
  • Dr. Hanna Joerss strebt einen Kompromiss an: „Es wäre sinnvoll, wenn PFAS nur für solche Produkte verwendet werden, bei denen sie nicht ersetzt werden können.“ Das beträfe etwa medizinische Artikel wie Implantate oder Beatmungsschläuche.

Für viele Produkte wie etwa wasserfeste Jacken haben Unternehmen inzwischen zum Teil weniger problematische Alternativen – und das, obwohl sie zunächst auf die Unmöglichkeit verwiesen hatten.

Fazit: An neue Grenzwerte anpassen und Kosten teilen

Wasserversorger:innen sind nach der Trinkwasserverordnung verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers und für die Einhaltung der Grenzwerte für PFAS. Allerdings kann es sein, dass sie nicht komplett auf den Kosten für die notwendigen Umbauten sitzen bleiben: Kann nachgewiesen werden, wer die Verunreinigungen mit PFAS zu verantworten hat, sind Schadenersatzklagen möglich.