Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Referenteninterview mit Dr. Max Peiffer
Datum der Veröffentlichung: 07. April 2026
Seit Mai 2025 gelten für Gasnetzbetreiber strenge Anforderungen rund um LDAR-Programme, Emissionsberichte und interne Compliance-Strukturen. Damit stellt sich mehr denn je die Frage: Wie gut sind Unternehmen tatsächlich auf die Methanverordnung vorbereitet?
Im Interview erläutert Dr. Max Peiffer, welche Pflichten jetzt wirklich relevant sind, wie ein wirksames Compliance-System vor Bußgeldern schützen kann und wie Netzbetreiber Zuständigkeiten und Prozesse so gestalten, dass sie im Alltag reibungslos funktionieren. Ein praxisnaher Leitfaden für alle, die ihre Organisation rechts- und prüfsicher aufstellen möchten.
DVGW Kongress:
Hallo Herr Dr. Peiffer, Sie sind Rechtsanwalt bei AssmannPeiffer Rechtsanwälte und werden am 18. Mai 2026 bei der Veranstaltung “Technikforum Methanemissionen” einen Vortrag zum Thema "Methanverordnung: Pflichten, Compliance-Anforderungen und drohende Sanktionen" halten.
Welche konkreten Pflichten bringt die Methanverordnung für Gasnetzbetreiber und was ist jetzt sofort zu tun?
Dr. Max Peiffer:
Die Pflichten nach der Methanverordnung gelten schon seit letztem Jahr. Seit 5. Mai 2025 sind Gasnetzbetreiber verpflichtet, sich ein unternehmenseigenes sog. LDAR-Programm zur laufenden Identifizierung, Messung und Reparatur von Leckagen zu geben und dieses tatsächlich anzuwenden. Zudem müssen Gasnetzbetreiber jährlich Emissionsberichte erstellen und der zuständigen Landesbehörde vorlegen. Die Frist für den 2025er-Bericht war der 28. Februar 2026. Außerdem sind Gasnetzbetreiber verpflichtet, der Behörde LDAR-Jahresberichte vorzulegen.
Sollten Gasnetzbetreiber noch kein LDAR-Programm haben, sollte dies umgehend nachgeholt werden. Hierzu kann man auf externe LDAR-Dienstleister zurückgreifen oder die hierfür entwickelten DVGW-Tools (GaWaS, Metra) nutzen. Falls der Emissionsbericht für 2025 noch nicht vorgelegt worden ist, sollte dies nachgeholt werden.
DVGW Kongress:
Warum ist eine ordnungsgemäße Unternehmens-Compliance im Bereich der Methanverordnung wichtig?
Dr. Max Peiffer:
Sollten die Emissionsberichte bzw. LDAR-Jahresberichte nicht fristgerecht vorgelegt werden oder handwerkliche Mängel aufweisen, könnte sich die zuständige Landesbehörde zu der Prüfung veranlasst sehen, ob ein LDAR-Programm vorhanden ist und ob dieses auch gelebt wird. Unternehmen ohne oder mit ungenügendem LDAR-Programm drohen zukünftig Bußgelder.
Durch Compliance-Maßnahmen können Unternehmen einer Verhängung von Bußgeldern vorbeugen. Denn ist ein Compliance-System vorhanden, können Unternehmen und deren Leitungsebene ggf. gegenüber der Behörde darlegen, dass sie die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen getroffen haben und dass der konkrete Pflichtverstoß nur ein nicht sanktionsbedürftiger Einzelfall war.
DVGW Kongress:
Welche Compliance-Bausteine sind unverzichtbar, um regelkonform und prüfsicher aufgestellt zu sein?
Dr. Max Peiffer:
Die Unternehmens-Compliance im Bereich der Methanverordnung setzt sich typischerweise aus mehreren Bausteinen zusammen: An erster Stelle steht die Ausarbeitung eines LDAR-Programms mit der Definition von Zuständigen, die die Einhaltung des Programms sowie der darin geregelten Prüffristen überwachen. Darüber hinaus ist die Mitarbeiterschulung von zentraler Bedeutung. Durch diese wird das Problembewusstsein bei den Mitarbeitern, insbesondere im Hinblick auf Fristen, geschaffen. Und schließlich ist es üblich, einen Compliance-Verantwortlichen zu bestellen, der die Einhaltung der Pflichten nach der Methanverordnung überwacht.
DVGW Kongress:
Wie sollten Netzbetreiber Zuständigkeiten, Prozesse und Nachweise organisieren, damit Compliance im Alltag funktioniert?
Dr. Max Peiffer:
Es empfiehlt sich, die Pflichten nach der Methanverordnung in die bereits existierende Compliance-Struktur des Unternehmens zu integrieren. Man sollte keine Parallelstrukturen aufbauen. Zudem sollten die Zuständigkeiten klar und zentral organisiert sein. Es sollte eine einheitliche Ansprechperson für alle Fragen zum Thema Methanemissionen (u.a. auch zur Fristenkontrolle) geben. Die Zuständigkeiten für die Methanverordnung sollten klar benannt sein. Die Prozesse sollten standardisiert sein, mit klaren, unternehmenseinheitlichen Handlungs- und Dokumentationsanweisungen für Mitarbeiter. Dies wird erleichtert durch die Nutzung eines Standardprogramms oder einer Datenbank, die in der Branche etabliert ist und auch von Prüfbehörden akzeptiert wird. Insbesondere die vom DVGW entwickelten Tools können hier Erleichterung bieten.
DVGW Kongress:
Vielen Dank für das Interview, Herr Dr. Peiffer. Wir freuen uns, Sie bei unserer Veranstaltung Technikforum Methanemissionen am 18. – 19. Mai 2026 in Bonn begrüßen zu können und in den intensiven Austausch zu diesem spannenden Thema zu gehen.
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