
Referenteninterview mit Jan Schlüpmann
Datum der Veröffentlichung: 03.02.2026
Die Wasserstoffwirtschaft steht an einem entscheidenden Punkt: Technologische Dynamik trifft auf komplexe regulatorische Rahmenbedingungen, die über das Tempo und den Erfolg des Markthochlaufs bestimmen. Gerade deshalb braucht es eine fundierte rechtliche Einordnung, die Unternehmen hilft, strategisch richtige Entscheidungen zu treffen. Unser Referent Jan Schlüpmann hat dazu seine Expertise mit uns geteilt. Im Interview erläutert er, welche Entwicklungen den Wasserstoffmarkt aktuell besonders prägen und welche Chancen und Herausforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben. Das Interview entstand im Vorfeld zu unserer Online-Veranstaltung „Einführung in die Wasserstoffwirtschaft“ am 17. – 18. März 2026.
DVGW Kongress:
Herr Schlüpmann, Sie sind Rechtsanwalt für Energie- und Umweltrecht bei RITTER GENT COLLEGEN und werden bei unserer Veranstaltung „Einführung in die Wasserstoffwirtschaft“ über den Rechtsrahmen für die Wasserstoffwirtschaft sprechen. Wie beurteilen Sie die Herausforderungen bei der Herstellung von Wasserstoff – insbesondere im Hinblick auf Stromquellen und Genehmigungsverfahren?
Jan Schlüpmann:
Während sich der nationale Gesetzgeber bzgl. der Genehmigungsverfahren um Beschleunigung bemüht, so z.B. mit dem treffend bezeichneten „Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“, steht er im Hinblick auf Stromquellen vor dem Problem des europarechtlichen Delegated Acts für grünen Wasserstoff. Dessen Anforderungen, u.a. an Zeitgleichheit und Zusätzlichkeit, sind so streng, dass gewaltige Potenziale von Altanlagen, z.B. von (künftig) ausgeförderten Windkraftanlagen, ungenutzt bleiben.
Indem Stromquellen, die für die Herstellung von grünem Wasserstoff genutzt werden können, darüber hinaus durch rechtliche Anforderungen „künstlich“ verknappt werden, trägt der Gesetzgeber zusätzlich dazu bei, dass grüner Wasserstoff teuer bleibt. Es fehlt daher an einem Rechtsrahmen, der Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff aktiv fördert bzw. diesen Vorhaben zumindest keine weiteren Steine in den Weg legt.
Darüber hinaus besteht eine generelle Rechts- und Planungsunsicherheit was die Energiekosten der Wasserstoffherstellung angeht. Als Beispiel sei hier die Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure gem. § 118 Abs. 1, 7 EnWG genannt. Die BNetzA plant gegenwärtig dieses Privileg abzuschaffen. Dabei wird sogar diskutiert, dass für Bestandsanlagen kein Vertrauensschutz gelten könnte, sodass das Privileg für alle Anlagen wegfallen könnte. Doch wie sollen selbst Betreiber von Bestandsanlagen unter diesen Bedingungen sinnvoll für die nächsten 5-10 Jahre planen und kalkulieren?
DVGW Kongress:
Der Transport von Wasserstoff erfordert oft die Umnutzung bestehender Gasinfrastruktur. Welche (rechtlichen) Themen stehen dabei im Vordergrund?
Jan Schlüpmann:
Die Bestrebungen zum Aufbau des Wasserstoffkernnetzes zeigen, dass der Gesetzgeber die Stillegung und/oder Umwidmung des Gasnetzes durchaus ernst nimmt. Hauptproblem in unserer Beratung von Unternehmen sind dabei weniger rechtliche als vielmehr wirtschaftliche Hürden. Viele Unternehmen haben bereits geografisch keine Chance sich an das Kernnetz anschließen zu lassen. Diejenigen, die diese Chance haben, zögern oft aufgrund der Kosten für Wasserstoff im Vergleich zu Erdgas. Die Umnutzung von Gasinfrastruktur steht also nicht (nur) vor rechtlichen Hürden, sondern vor einem Henne-Ei-Problem. Solange grüner Wasserstoff teuer ist, fehlt die Nachfrage. Solange jedoch die Nachfrage fehlt, wird kaum in weitere Produktionskapazitäten investiert, sodass grüner Wasserstoff knapp (und teuer) bleibt.
DVGW Kongress:
Wie geeignet ist denn der derzeitige Rechtsrahmen für Unternehmen, die Wasserstoff einsetzen möchten? Und wo sehen Sie die größten Hürden?
Jan Schlüpmann:
Unternehmen, die grünen Wasserstoff einsetzen möchten, stehen zunächst vor dem Problem, dass dies oftmals sehr viel unwirtschaftlicher als andere Methoden zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung ist. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen aktiv gegen Wasserstoff und für andere Optionen, teilweise sogar für die Weiternutzung von Erdgas. Sollte der Gesetzgeber die Nutzung von grünem Wasserstoff anregen wollen, müsste er dieses Preisproblem aktiv angehen. Für den Einsatz von Wasserstoff würde dies insbesondere über Privilegierungen funktionieren. Die Alternative wäre es andere Energieerzeugnisse, z.B. Erdgas massiv zu verteuern, beispielsweise über den CO2-Preis.
Allerdings kann es natürlich nicht das Ziel sein die Wasserstoffnutzung dauerhaft zu subventionieren. Es bedarf daher einer Strategie des Gesetzgebers, wie sowohl Wasserstofferzeugung als auch -nutzung wirtschaftlich gemacht werden können. Sobald die Wasserstoffnutzung wirtschaftlich günstig ist, sind Unternehmen i.d.R. deutlich geneigter Schwierigkeiten im Rechtsrahmen aktiv anzugehen.
Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Preises für grünen Wasserstoff braucht es daher zumindest einen planbaren Rechtsrahmen für Unternehmen. Wo wird mir geholfen, wenn ich grünen Wasserstoff einsetze? Mit welchen Belastungen und Begünstigungen kann ich rechnen? Gibt es einen Plan des Gesetzgebers, der einem Unternehmen für ~10 Jahre Planungssicherheit ermöglicht?
DVGW Kongress:
Mit Blick in die Zukunft: Welche rechtlichen Entwicklungen werden aus Ihrer Sicht in den nächsten Jahren die Wasserstoffwirtschaft am stärksten prägen?
Jan Schlüpmann:
Meiner Ansicht nach wird der Emissionshandel und CO2-Preis die Wasserstoffwirtschaft am stärksten prägen. Für die Erzeugung von Wasserstoff gibt es bereits einige nutzbare Privilegien, insbesondere hinsichtlich der Kosten für dafür notwendigen Strom. Im Weg steht bei der Erzeugung vor allem noch der Delegated Act mit seinen strengen Anforderungen an Stromquellen. Trotzdem ist und bleibt grüner Wasserstoff teuer. Über den CO2-Preis wird gleichzeitig aber auch die Wasserstoffalternative, Erdgas, immer teurer. Wenn der Gesetzgeber es also (bislang) nicht schafft, den Preis von grünem Wasserstoff sinnvoll zu senken, dürfte er sich stattdessen zunächst darum bemühen fossile Alternativen zu verteuern und ggf. dafür nutzbare Privilegien auslaufen zu lassen, um freiwerdende Gelder in die Subventionierung von Wasserstoff zu investieren.
Während fossile Alternativen also in den nächsten Jahren immer teurer werden dürften, wird grüner Wasserstoff hoffentlich immer günstiger. Instrumente wie der Emissionshandel tragen dazu bei, dass sich Wasserstoff und fossile Alternativen preislich schneller annähern werden. Gleichzeitig ist der Emissionshandel für den Gesetzgeber mittlerweile eine lukrative Einnahmequelle. Diese Einnahmen sollten dazu genutzt werden nicht-fossile Energieerzeugnisse zu fördern.
Das Ziel muss selbstverständlich sein, dass grüner Wasserstoff auch marktwirtschaftlich zu einer validen Alternative wird und es dieser Subventionen früher oder später nicht mehr bedarf. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, bedarf es einer konstruktiven Strategie des Gesetzgebers. Welche emissionsarmen Energieträger werden künftig in welchem Umfang gebraucht, wie groß ist die Lücke bis dahin und was möchte der Gesetzgeber tun, um die Ausbauziele zu verwirklichen? Dabei sollte man sich von „Stückwerk“ lösen und stattdessen eine in sich schlüssige Strategie verfolgen.
DVGW Kongress:
Vielen Dank für diese spannende Perspektive, Herr Schlüpmann. Wir freuen uns, Sie bei unserer Veranstaltung Einführung in die Wasserstoffwirtschaft am 17. – 18. März 2026 online zu begrüßen und dieses spannende Thema weiter zu diskutieren.
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