Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der DVGW Kongress GmbH gelten die Konditionen im Anmeldeformular sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der DVGW Kongress GmbH kommt erst zustande, nachdem die DVGW Kongress GmbH die Teilnahme gegenüber dem/der Teilnehmer:in schriftlich bestätigt hat. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der DVGW Kongress GmbH erfolgt in der Regel über das Internet. Änderungen und/ oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die DVGW Kongress GmbH.
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die DVGW Kongress GmbH behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen und die Änderung/Abweichung dem/der Teilnehmer:in zumutbar ist. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf (Teil-) Rückerstattung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen.
Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten angekündigt wurde. Die DVGW Kongress GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung einer/eines Dozentin/Dozenten, Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Im Falle einer Absage erstattet die DVGW Kongress GmbH den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall, können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte ein/e Teilnehmer:in wegen einer Terminänderung durch die DVGW Kongress GmbH daran gehindert sein, die Veranstaltung zu besuchen, so kann sie/er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Die Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Die DVGW Kongress GmbH ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung in begründeten Fällen abzulehnen.
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Speichermedien jeglicher Art seitens der Teilnehmer:innen ist in Veranstaltungen nicht gestattet.
Veranstaltungsunterlagen, welche dem/der Teilnehmer:in anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der DVGW Kongress GmbH in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder in sonstiger Weise genutzt oder verändert werden.
Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung übertragen.
Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die DVGW Kongress GmbH berechtigt, Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung oder Kreditkarte. Zahlungen in Bar oder per Scheck sind ausgeschlossen. Bei nachträglicher Änderung der Rechnungsadresse ist die DVGW Kongress GmbH berechtigt, eine Servicegebühr in Höhe von 15 € (zzgl. MwSt.) zu erheben.
Abweichend zu den vorherigen Informationen zu Fälligkeit und Rechnung gilt für die Veranstaltung „DVGW Kongress 2024“ folgendes: Die Bezahlung erfolgt bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn auf Rechnung. Ab 27 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden Zahlungen ausschließlich per Kreditkarte akzeptiert.
Stornierungen bedürften der Schriftform. Bei Stornierung einer Anmeldung durch eine/n Teilnehmer:in bis zum 28. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet die DVGW Kongress GmbH die gesamten bereits geleistete Teilnahmegebühr. Bei Stornierungen ab dem 27. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Die Vertretung eines/r Teilnehmer:in durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden Zulassungsvoraussetzungen bestehen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haften die DVGW Kongress GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Für Schäden auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte haftet die DVGW Kongress GmbH nicht.
Die DVGW Kongress GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in den Veranstaltungen und/oder Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen sofern der DVGW Kongress GmbH nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt.
Für Schäden und/oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von möglichen fehlerhaften und/ oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/ oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die DVGW Kongress GmbH keine Haftung.
Im Rahmen von Veranstaltungen der DVGW Kongress GmbH können Film-/Ton- und/oder Bildaufnahmen vom Publikum und dem Vortragenden gefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Veröffentlichung, insbesondere in Print- und Onlinemedien, um über die Veranstaltung entsprechend zu berichten.
Sofern Sie der Fertigung und Auswertung der Aufnahmen vor Ort nicht widersprechen, gilt Ihr Einverständnis zu der Nutzung als erteilt. Über weitere Details der Nutzung informiert ein entsprechender Hinweis vor Ort.
Zur Teilnahme muss die technische Bedingung aufseiten des/der Teilnehmer:in erfüllt werden (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Gerne stellt die DVGW Kongress GmbH einen Techniktestdurchlauf zur Verfügung. Für die Sicherstellung der technischen Voraussetzung haftet die DVGW Kongress GmbH nicht. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen ggf. auch während des Online-Events, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der/die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Inhalte sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der/die Teilnehmer:in ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.
Der DVGW Kongress GmbH übermittelte personenbezogenen Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert und verarbeitet. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Verwendung findet innerhalb der geltenden rechtlichen Grenzen statt, um den Teilnehmer:innen postalisch, per E-Mail oder telefonisch Informationen über gebuchte und weitere Angebote der DVGW Gruppe (DVGW e.V. und seinen Tochtergesellschaften) zukommen zu lassen. Die Verwendung der Daten erfolgt, soweit hierfür eine Einwilligung besteht.
Ein Widerspruch gegen die Datennutzung für Zwecke der Werbung oder der Ansprache ist jederzeit schriftlich per E-Mail gegenüber der DVGW Kongress GmbH, Josef-Wirmer-Str. 1-3, 53123 Bonn, möglich (E-Mail: info@dvgw-kongress.de).
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Bonn vereinbart.
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Der/die Teilnehmer:in hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: DVGW Kongress GmbH, Josef-Wirmer-Str. 1-3, 53123 Bonn, Fax-Nr. +49 (0) 228 9188 990, E-Mail: anmeldung@dvgw-kongress.de
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung bereits begonnen hat, unabhängig von der Teilnahme des/der Teilnehmer:in.
(Stand: Januar 2024)
1.1. Maßgebend für das Rechtsverhältnis zwischen dem Aussteller und der DVGW Kongress GmbH sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular. Abweichende Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DVGW Kongress GmbH. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung durch Telefax oder E-Mail.
1.2. Die Anmeldung ist vom Aussteller schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail an die DVGW Kongress GmbH zu senden. Sie ist ein verbindliches Vertragsangebot, an das der Aussteller bis zur Zulassung oder Absage durch die DVGW Kongress GmbH gebunden ist. Mit der Einsendung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag zwischen der DVGW Kongress GmbH und dem Aussteller kommt durch Übersendung der Zulassung durch die DVGW Kongress GmbH zustande.
1.3. Der Aussteller haftet für Folgen, die durch das ungenaue, unvollständige bzw. irrtümliche Ausfüllen des Anmeldevordrucks entstehen.
1.4. Dem Aussteller ist bekannt, das die DVGW Kongress GmbH den Grenzen der datenschutzrechtlichen Vorschriften berechtigt ist, die den Aussteller betreffenden Daten zur automatischen Verarbeitung elektronisch zu speichern und diese, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, an Dienstleistungspartner von der DVGW Kongress GmbH weiterzugeben. Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Aussteller hierzu sein Einverständnis.
1.5. Im Rahmen von Messen / Veranstaltungen der DVGW Kongress GmbH können Film-/Ton- und/oder Bildaufnahmen von den Ausstellern oder vom Publikum gefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Veröffentlichung, insbesondere in Print- und Onlinemedien, um über die Messe / Veranstaltung entsprechend zu berichten.
Sofern Sie der Fertigung und Auswertung der Aufnahmen vor Ort nicht widersprechen, gilt Ihr Einverständnis zu der Nutzung als erteilt. Über weitere Details der Nutzung informiert ein entsprechender Hinweis vor Ort.
1.5.1. Mitwirkungspflichten bei Online-Events
Zur Teilnahme als Aussteller muss die technische Bedingung aufseiten des Ausstellers erfüllt werden (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Gerne stellt die DVGW Kongress GmbH einen Techniktestdurchlauf zur Verfügung. Für die Sicherstellung der technischen Voraussetzung haftet die DVGW Kongress GmbH nicht. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen ggf. auch während des Online-Events, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der Aussteller ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Inhalte sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Aussteller ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.
1.6. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
1.7. Die Zulassung bezieht sich nur auf den angemeldeten Aussteller und die bestätigten Ausstellungsgüter und Dienstleistungen.
1.8. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde, oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.
1.9. Stornierungen bedürften der Schriftform. Bei Stornierung einer Anmeldung durch einen Aussteller bis zum 20. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet die DVGW Kongress GmbH den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei Stornierungen ab dem 19. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnet die DVGW Kongress GmbH 50 Prozent des Teilnahmebeitrages als Aufwandsentschädigung, der Rest wird erstattet. Bei Stornierungen ab sieben Kalendertage vor der Veranstaltung berechnet die DVGW Kongress GmbH den gesamten Teilnahmebeitrag als Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung entfällt oder wird reduziert, soweit der Aussteller nachweist, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder ein geringerer Aufwand als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.
Ein Anspruch auf Erstattung der Ausstellergebühren im Krankheitsfall besteht nicht.
Abweichend zu den vorherigen Stornobedingungen gilt bei einer Anmeldung für die Veranstaltung „DVGW Kongress 2024": Die Stornierung einer Anmeldung durch einen Aussteller bis 6 Monate vor der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei Stornierungen ab 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 50 Prozent des Teilnahmebeitrages fällig, der Rest wird erstattet. Bei Stornierungen ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 100 Prozent des Teilnahmebeitrages fällig. Die Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen in Textform ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars.
1.10. Corona-Schutzvorschriften
Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem SARS-CoV-2-Virus gelten für alle Präsenzveranstaltungen der DVGW Kongress GmbH bis auf Weiteres besondere Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften gemäß dem gesonderten Merkblatt „Informationen für Teilnehmer(innen)“, dessen jeweils aktuelle Fassung auf unserer Homepage unter www.dvgw-kongress.de/aktuelles/corona abgerufen werden kann. Diese Schutzregeln können sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, der wissenschaftlichen Empfehlungen und der behördlichen Anordnungen jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Daneben sind alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Corona-Infektionen von den Ausstellern zu beachten. Im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Anwesenden ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der DVGW Kongress GmbH nur unter Einhaltung aller einschlägigen Corona-Schutzvorschriften möglich. Bei Nichtbeachtung kann der betreffende Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zusätzlich können am jeweiligen Veranstaltungsort weitere Schutzvorschriften der Veranstaltungsstätte gelten, über die die DVGW Kongress GmbH die Aussteller im Einzelfall in geeigneter Weise in Kenntnis setzt.
(Stand: August 2022)
Der/die Referent:in erstellt den Vortrag und die Unterlagen zu dem mit der DVGW Kongress GmbH vereinbarten Thema und stellt diese spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Er überträgt der DVGW Gruppe (DVGW e.V. und seinen 100%igen Tochtergesellschaften) das Nutzungsrecht an seinen Vortragsunterlagen. Die Vortragsunterlagen werden insbesondere für die Erstellung der Tagungsmappe genutzt, welche den Teilnehmer:innen und Referent:innen der Veranstaltung in Papierform, auf digitalem Datenträger oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Sollte er der DVGW Kongress GmbH für die Bewerbung der Veranstaltung seinen Lebenslauf und ein Foto von sich zur Verfügung gestellt haben, so erteilt er ihr auch hierfür das Nutzungsrecht.
Wurde mit dem/der Referent:in eine Vergütung bzw. Kostenerstattung vereinbart, stellt der/die Referent:in nach Abschluss der Veranstaltung der DVGW Kongress GmbH die entsprechenden Beträge unter Beifügung der Originalbelege in Rechnung. Die gesetzliche MwSt wird gesondert ausgewiesen.
Die Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang von der DVGW Kongress GmbH geprüft und der ausgewiesene Betrag auf das von dem/der Referent:in angegebene Konto überwiesen.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt ist die DVGW Kongress GmbH berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall informiert die DVGW Kongress GmbH den/die Referent:in bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Ansprüche auf die Zahlung einer Vergütung oder auf den Ersatz von Auslagen bestehen nicht.
Im Falle einer Absage ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erhält der/die Referent:in 50% eines gegebenenfalls vereinbarten Honorars. Sollte der/die Referent:in im Falle einer Terminverlegung ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn daran gehindert sein, den Vortrag zu übernehmen, so erhält er 50% eines gegebenenfalls vereinbarten Honorars.
Unberührt von einer Absage oder einer Terminverlegung überträgt der/die Referent:in der DVGW Kongress GmbH die Nutzungsrechte an seinen/ihren Vortragsunterlagen.
Ist der/die Referent:in am Veranstaltungstag verhindert (z.B. wegen Krankheit), hat er/sie keinen Anspruch auf Vergütung. Seine/Ihre Verhinderung wird der/die Referent:in der DVGW Kongress GmbH schnellstmöglich mitteilen. Ferner wird er/sie sich in diesem Fall um eine/n Ersatzreferent:in bemühen.
Über alle internen Vorgänge und Dokumente der DVGW Kongress GmbH, die dem/der Referent:in im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, wird er/sie Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Ende der Zusammenarbeit.
Der/die Referent:in trägt selbst Sorge für seinen/ihren Versicherungsschutz gegen Unfälle, Krankheit etc. Die DVGW Kongress GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Hinsichtlich seiner/ihrer Vortragsunterlagen stellt der/die Referent:in die DVGW Kongress GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung von Urheberrechten beruhen, frei.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Bonn vereinbart.
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die DVGW Kongress GmbH.
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: Februar 2019)